Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt der Landeshauptstadt Düsseldorf unterhält mit derzeit rund 600 Beschäftigten die städtischen Grün- und Freiflächen sowie Friedhofs- und Forstflächen. Die Abteilung ,,Gartenanlagen" betreut mit rund 300 Kolleg*innen in vier Sachgebieten alle städtischen Grünflächen, davon 32 denkmalgeschützte Parkanlagen und verantwortet die Verkehrssicherheit der Bäume. Der Einsatzort befindet sich im Gebiet Süd. Ein anderer Einsatzort ist möglich.
Pflege, Unterhaltung und Entwicklung von Park- und Grünanlagen sowie von Spielplätzen, Kindertageseinrichtungen, Schulen und des Straßengrüns
Durchführung aller gärtnerischen Arbeiten an Gehölzen, Bäumen und auf Rasenflächen sowie an Stauden- und Wechselbeetbepflanzungen
Wegebau sowie der Ein- und Abbau von Parkausstattungen
Bedienen, Führen und Pflegen von Maschinen, Geräten sowie Fahrzeugen.
Ausbildung als Gärtner*in vorzugsweise in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau und entsprechendes umfassendes gärtnerisches Fachwissen
Teamfähigkeit, Einsatzbereitschaft und Flexibilität
Organisationstalent und gute Kommunikationsfähigkeit im Umgang mit Bürger*innen
Verantwortungs- und Leistungsbereitschaft
uneingeschränkte körperliche Eignung für die Aufgabenerledigung
uneingeschränkte Fahrerlaubnis der EU-Norm B wünschenswert.
Die Einstellung erfolgt unbefristet im Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). #Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist eine Einstellung im Beamtenverhältnis möglich.
Wir leben Vielfalt -
Wir bekennen uns ausdrücklich zu Vielfalt in unserem Arbeitsumfeld und freuen uns über die Bewerbungen aller Talente - unabhängig von Alter, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer, kultureller und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität. Deshalb hat die Landeshauptstadt Düsseldorf die Charta der Vielfalt unterzeichnet: www.charta-der-vielfalt.de.
Wir freuen uns über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen Frauen nach Maßgabe des LGG NRW in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sowie gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 SGB IX sind erwünscht.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.