- Taschengeld und Sozialleistungen
Gemäß dem Masernschutzgesetz ist für ein Freiwilligendienst in unserer Schule, den Kindergärten und Horten ein Nachweis über eine Immunität gegen Masern erforderlich.
Wir setzen uns für einen grenzachtenden Umgang nach innen und außen ein.
Möchten Sie uns bei dieser verantwortungsvollen Aufgabe unterstützen und teilen unser christliches Menschenbild, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Bei gleicher Eignung werden Menschen mit Schwerbehinderung bevorzugt berücksichtigt.