EG 6 TVöD
für die Abteilung Forst im Garten-, Friedhofs- und Forstamt
Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt der Landeshauptstadt Düsseldorf unterhält mit derzeit rund 600 Mitarbeiter*innen die städtischen Grün- und Freiflächen sowie Friedhofs- und Forstflächen. Das Forstrevier Süd betreut die Stadtteile Eller, Hassels, Benrath, Garath sowie Urdenbach und ist mit dem Unterbacher See sowie dem Elbsee ein wichtiges Naturerholungsgebiet für die Düsseldorfer Bürger*innen. Der Einsatz in einem anderen Forstrevier ist möglich.
Umsetzung aller üblichen Forstbetriebsarbeiten in einem naherholungsgeprägten Laubholzrevier wie Holzernte, Kulturarbeiten, Jungbestandspflege
Baumpflege- und Verkehrssicherungsmaßnahmen
Fällung von Gefahrenbäumen und Aufarbeitung von Windwürfen
Bau sowie Unterhaltung von Erholungseinrichtungen
Unterhaltung und Instandsetzung von Wander-, Rad- und Reitwegen.
Ausbildung als Forstwirt*in
gute Kommunikationsfähigkeit im Umgang mit Bürger*innen
Fähigkeit zur teamorientierten Zusammenarbeit und Flexibilität
hohes Maß an Verantwortungs- und Leistungsbereitschaft sowie die uneingeschränkte körperliche Eignung für die Aufgabenerledigung
Besitz der uneingeschränkten Fahrerlaubnis der Klasse 3 beziehungsweise EU-Norm B, wünschenswert EU-Norm BE.
Die Einstellung erfolgt unbefristet im Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Wir leben Vielfalt -
Wir bekennen uns ausdrücklich zu Vielfalt in unserem Arbeitsumfeld und freuen uns über die Bewerbungen aller Talente - unabhängig von Alter, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer, kultureller und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität. Deshalb hat die Landeshauptstadt Düsseldorf die Charta der Vielfalt unterzeichnet: www.charta-der-vielfalt.de.
Wir freuen uns über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen Frauen nach Maßgabe des LGG NRW in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sowie gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 SGB IX sind erwünscht.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.