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Werde Teil unserer Meyer´s Familie und lebe deine Leidenschaft. Wir freuen uns auf deine Fachkenntnisse und deine Kreativität im Umgang mit Fleisch- und Wurstwaren, im Freesen Center.
Deine Aufgaben
Zerteilen, Zuschneiden und Veredeln von Fleischteilstücken
Wareneingangsprüfung und Kontrolle der Etikettierung gemäß den betrieblichen Richtlinien, dem HACCP-Konzept und der Rindfleischetikettierung
Bestellung und korrekte Lagerung von Fleisch- ggf. Wurstwaren, Halbfertigprodukten
Überwachen der Qualität und Frische der Fleisch- und Wurstwaren nach dem FiFo-Prinzip
thekenfertige Vor- und Zubereitung sowie Veredeln von Fleischwaren (Spezialitäten im Halbfertig- und Fertigbereich)
ansprechender Thekenaufbau aller Verkaufswaren durch verkaufsfördernde Präsentation nach den betrieblichen Grundsätzen
Arbeiten entsprechend der Richtlinien folgender gesetzlich und unternehmerisch geltenden Prinzipien im Hygienebereich des HACCP, IfsG und der Rindfleischetikettierung sowie weiterer gesetzlicher Vorschriften
aktiver, kundenorientierter Verkauf von Frischfleisch, Geflügel und Frischwurst an der Bedientheke
gerne leichte betriebswirtschaftliche Kenntnisse, können aber auch nachträglich durch Inhouse - Seminare erworben werden
Die Anforderungen
eine abgeschlossene Berufsausbildung als Fleischer (Gesellenbrief verkaufsbetont)
Die Schnittführung im Zuschnitt der Teilstücke erfolgt nach dem Deutschen Fleischerverbandsschnitt, die Klassifizierung nach den geltenden Grundsätzen
eine freundliche und hohe Kundenorientierung wird vorausgesetzt
Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit sowie Freude am Kundenkontakt sind eine Voraussetzung für diese Tätigkeit
Du bist vertraut mit dem gesetzlichen Hygiene- und Dokumentationsvorschriften in der praktischen und schriftlichen Umsetzung nach HACCP, IfsG und der Rindfleischetikettierung
Du vertrittst mit deiner Persönlichkeit eine verantwortungsbewusste, selbstständige und service-orientierte Arbeitsweise
Du bist ein Teamplayer
in Deinem Leitbild gewinnst Du in Deinem Team und lernst ständig dazu
ein gepflegtes, hygienisches Erscheinungsbild
die Hygieneschulung, auch Infektionsschutzgesetz, nach der Lebensmittelhygieneverordnung §43 Absatz 4 (Ordnungsamt) ist vorhanden und durch jährliche Schulungen in Folge belegt