Die Königlich Thailändische Botschaft sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Ortskraft als Fahrer/in.
· Fahrdienste für die Königlich Thailändischen Botschaft
· Pflege und Instandhaltung der Botschaftsfahrzeuge
· Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten, auch außerhalb der regulären Dienstzeiten sowie zu Einsätzen außerhalb Berlin
· Weitere zugewiesene Aufgaben
· Erfolgreicher Hauptschulabschluss oder vergleichbare Schulbildung
· Wohnsitz in Deutschland sowie gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
· Gute Deutsch- und Englischkenntnisse
· Gültiger Führerschein für Deutschland
· Guter Gesundheitszustand
· Monatlicher Bruttolohn: 2,578 Euro
· Überstunden und Spesen werden gemäß den Richtlinien des thailändischen Finanzministeriums vergütet.
Bewerbung:
Interessierte können das Bewerbungsformular auf der Website der Botschaft herunterladen. Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen:
· Lebenslauf mit relevanten Nachweis zur Berufserfahrung
· Ärztliches Attest (nicht älter als drei Monate)
· Kopie des Reisepasses mit Aufenthaltsgenehmigung oder Personalausweis
· Kopien von Schul- und Abschlusszeugnissen
· Nachweis über Sprachkenntnisse (falls vorhanden)
· Zwei aktuelle Passfotos
Bewerbungsfrist:
Bewerbungen sind bis zum 17. April 2025 per E-Mail einzureichen (Unterlagen als PDF, Fotos als JPEG). Maßgeblich ist der Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen.
Auswahlverfahren:
Das Auswahlverfahren besteht aus (1) Bewertung der Bewerbungsunterlagen, (2) Praktische Prüfung, und (3) Vorstellungsgespräch. Geeignete Bewerber/innen werden am 22. April 2025 per E-Mail benachrichtigt und zur Prüfung eingeladen.
Die Prüfungen finden am 24. April 2025 in der Botschaft statt:
· Praktische Prüfung: 10:00–12:00 Uhr
· Vorstellungsgespräch: 14:00–16:00 Uhr
(Eventuelle Terminänderungen werden den Kandidaten individuell mitgeteilt.)
Bekanntgabe des Ergebnisses:
Der/die erfolgreiche Bewerber/in wird am 29. April 2025 per E-Mail benachrichtigt.
Arbeitsbeginn
· Startdatum: 2. Mai 2025, 9.00 Uhr
· Der/die erfolgreiche Bewerber/in muss die Original-Bewerbungsunterlagen bei Arbeitsbeginn vorlegen.