Sie sind als Fachexpert*in zuständig für das gesamte aufenthaltsrechtliche Spektrum zur Einleitung und der späteren Durchsetzung aufenthaltsbeendender Maßnahmen.
Hierzu gehört unter anderem:
Übernahme der Verantwortung als Fachexpert*in für das Themengebiet des Rechts der Aufenthaltsbeendigung für einen konkreten - in der Regel buchstabenmäßig festgelegten - Aufgabenbereich einschließlich sämtlicher damit einhergehender sonstiger Entscheidungen, zum Beispiel Abschiebungshaft, Überwachungsmaßnahmen und so weiter
Durchführung des jeweiligen Verfahrens in den übertragenen Fällen, das heißt Aktenauswertung und -prüfung, Anhörung der Betroffenen, Erstellung entsprechender Ordnungs-/Ausweisungsverfügungen, Fertigung sämtlicher begleitender Korrespondenz
vollständige anlassbezogene Berichterstattung in Sonderfällen wie beispielsweise Eingaben an die Verwaltungsführung oder an übergeordnete Behörden (Beschwerden, Härtefallverfahren, Petitionen und so weiter)
fachliche Anleitung / Unterstützung der Mitarbeitenden im direkten Kundenverkehr, Entscheidung in schwierigeren Fallkonstellationen sowie entsprechende Fallübernahme in Einzelfällen
Mitarbeit bei sonstigen - auch themenübergreifenden - Aufgaben der Kommunalen Ausländerbehörde wie beispielsweise der Übernahme von Kurzschulungen für neue Mitarbeitende im Rahmen des Onboardings
Teilnahme an dem künftig im Wechsel zwischen den Fachexpert*innen rotierenden Wochenend- und Feiertagseinsatz (gegen entsprechenden Freizeitausgleich an anderen Wochentagen) zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der Ausländerbehörde in dringenden Fällen.
Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 1.Einstiegsamt des allgemeinen Verwaltungsdienstes, Verwaltungsfachwirt*in, Diplom-Jurist*in oder Bachelor of Laws mit Schwerpunkt auf verwaltungsrelevanten Studieninhalten
Darüber hinaus erwarten wir von Ihnen:
sehr gutes Urteils- und Rechtsfindungsvermögen und die Fähigkeit, sich konzentriert auch in komplexe und langwierige Verfahren einzuarbeiten
hohe Kommunikations- und Verhandlungsstärke - dies beinhaltet eine sehr gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit - verbunden mit interkultureller Kompetenz
Durchsetzungsvermögen und Initiative
Bereitschaft zur Teilnahme an den rotierenden Wochenend-/Feiertagsdiensten
Kenntnisse im Ausländerrecht oder die Bereitschaft, sich entsprechende Kenntnisse kurzfristig eigeninitiativ anzueignen
erste Berufserfahrung in einem dienstleistungsorientierten und/oder ordnungsbehördlichen Arbeitsbereich wäre wünschenswert, ist jedoch keine Bedingung.
einen modernen Arbeitsplatz in einer sich stetig weiter entwickelnden Dienstleistungs- und Ordnungsbehörde in einem der aktuell spannendsten und wichtigsten gesellschaftlichen Tätigkeitsfelder
ein junges und motiviertes Team
zahlreiche Möglichkeiten der fachlichen als auch persönlichen Weiterentwicklung
gleitende Arbeitszeit und Homeoffice sind nach Absprache möglich.
Bewerber*innen müssen für eine Tätigkeit an einem Bildschirmarbeitsplatz im Sinne der Dienstvereinbarung TIV geeignet sein.