BesGr A 11 LBesO oder EG 10 TVöD

für das Jobcenter Düsseldorf

 

Die Landeshauptstadt Düsseldorf und die Agentur für Arbeit Düsseldorf haben zur Umsetzung des Sozialgesetzbuchs (SGB) II - Grundsicherung für Arbeitsuchende - als gemeinsame Einrichtung das Jobcenter Düsseldorf gegründet. Das Jobcenter mit rund 757 Stellen an drei Standorten (Mitte - Luisenstraße, Nord - Grafenberger Allee und Süd - Reißholzer Werftstraße) ist zuständig für die wirtschaftliche Versorgung und Integration in den Arbeitsmarkt von circa 30.000 Bedarfsgemeinschaften in Düsseldorf. Die im Jobcenter eingesetzten Mitarbeiter*innen bleiben Beschäftigte der jeweiligen Anstellungsträger (Stadt, Agentur für Arbeit oder Dritte) mit allen ihren Rechten und Pflichten.

 

Das Jobcenter Düsseldorf bietet attraktive Einsatzmöglichkeiten, interessante berufliche Entwicklungsperspektiven in einem ansprechenden und modernen Arbeitsumfeld. Die Dienstvereinbarung Arbeitszeit des Jobcenters gewährleistet eine hohe Flexibilität bei der individuellen Gestaltung der Arbeitszeit, da es keine festgelegten Kernarbeitszeiten im Jobcenter gibt. Die Kappungsgrenze beträgt +40 beziehungsweise -20 Stunden für Vollzeitbeschäftigte und wird jeweils einmal im Jahr zum 31. Oktober erhoben. Darüber hinaus verfügt das Jobcenter Düsseldorf über eine eigene Dienstvereinbarung Homeoffice, die flexible Lösungen bietet, um Familie und Beruf miteinander zu vereinen.

Ihre Aufgaben:

  • Unterstützung der Teamkolleg*innen und der Führungskräfte als fachliche*r Ansprechpartner*in 

  • Antragsannahme, -bearbeitung, Entscheidung und Zahlbarmachung passiver Leistungen nach dem SGB II in Fällen mit hohem Schwierigkeitsgrad

  • Prüfung und Bearbeitung schwieriger Fallkonstellationen des Arbeitnehmer*innenstatus bei EU-Bürger*innen sowie Prüfung komplexer ausländerrechtlicher Tatbestände mit Auswirkung auf den Bezug Arbeitslosengeld (ALG) II 

  • Rentenverfahren (Prüfung weiterer Rentenarten zum Beispiel Schwerbehinderte, langjährig Versicherte) sowie Prüfung komplexer, atypischer Bedarfe/Sonderbedarfe im Rahmen der Sorgerechtsregelungen (Besuch Jugendamtsfälle bei Unterbringung im Ausland et cetera)

  • Betreuung von Fachverfahren sowie Schulung und fachlicher Austausch im Bereich bei neuen Geschäftsanweisungen (GA), Änderungen GA, Gesetzesänderungen, Änderungen fachlicher Hinweise et cetera 

  • Zuleitungen von Stellungnahmen in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes und Untätigkeitsklagen.

Ihr Profil:

  • Verwaltungsfachwirt*in oder Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt des allgemeinen Verwaltungsdienstes oder Diplomjurist*in mit mehrjähriger Berufserfahrung im Aufgabenbereich 

  • ausgeprägte kommunikative Kompetenz und die Fähigkeit, Schulungen zu komplexen Rechtsthemen, insbesondere bei neuen Geschäftsanweisungen, vorbereiten und durchführen zu können

  • Teamfähigkeit, Belastbarkeit und ein hohes Konfliktlösungspotential

  • sicheres und verbindliches Auftreten sowie selbstständiges und verantwortliches Handeln

  • gute Kenntnisse im SGB II und in angrenzenden Rechtsgebieten mit der Bereitschaft diese kurzfristig zu vertiefen

Grundkenntnisse in den Verfahrens- und Beratungsprozessen der Arbeitsintegration.

Was Sie sonst noch wissen sollten:

Die Einstellung erfolgt unbefristet im Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist eine Einstellung im Beamtenverhältnis möglich.

 

Wir leben Vielfalt - 

Wir bekennen uns ausdrücklich zu Vielfalt in unserem Arbeitsumfeld und freuen uns über die Bewerbungen aller Talente - unabhängig von Alter, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer, kultureller und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität. Deshalb hat die Landeshauptstadt Düsseldorf die Charta der Vielfalt unterzeichnet: www.charta-der-vielfalt.de.

Wir freuen uns über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen Frauen nach Maßgabe des LGG NRW in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sowie gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 SGB IX sind erwünscht.

 

Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.

Bewerbungsfrist und Kontakt:

Bitte bewerben Sie sich online bis zum 17. Oktober 2024  über den Button ,,Stell dich vor!".    Für nähere Auskünfte zum Aufgabengebiet steht Ihnen im Fachamt Dirk Polzin, Telefon 0211 91747-468 gerne zur Verfügung.   Für das Bewerbungsverfahren ist Ihre Ansprechperson  Stefanie Lücke,  Telefon 0211 89- 26557,  Moskauer Straße 25, Zimmer 3.23.    Bei Rückfragen bitten wir um Angabe der Kennziffer JC/09/24/01
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