Erzieher/ Erzieherin, pädagogische Fachkraft Kindertagestätte (m/w/d)

Über uns:

Die Stadt Heiligenhaus (rd. 27.500 Einwohner - im Kreis Mettmann) liegt landschaftlich überaus reizvoll und verkehrsgünstig im Städtedreieck Düsseldorf - Essen - Wuppertal. Umfassende Bildungsmöglichkeiten sowie Freizeit-, Kultur- und Erholungsangebote machen Heiligenhaus zu einem attraktiven Stand- und Wohnort mit ansprechender sowie hoher Lebensqualität. Familienfreundlichkeit, bürgerschaftliches Engagement und das Zusammenleben der Generationen sind hierbei von besonderer Bedeutung.

Bereichern Sie die Stadt Heiligenhaus zum nächstmöglichen Zeitpunkt als
 

Erzieher/Erzieherin, pädagogische Fachkraft Kindertagestätte (m/w/d).

 
Da es sich hier um eine dauerhaft veröffentlichte Ausschreibung handelt, können sowohl unbefristete Vollzeit-, als auch Beschäftigungsverhältnisse in Teilzeit angeboten werden. Auch zeitlich befristete Vertretungen werden gesucht.
 

Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:

  • Planung, Organisation und Durchführung der pädagogischen Arbeit in den Gruppen der Kindertageseinrichtungen
  • Beobachtung und Dokumentation
  • pflegerische Tätigkeiten am Kind
  • Teilnahme an Team- und Gruppenbesprechungen
  • Mitgestaltung von pädagogischen Konzepten
  • emphatische und kindeswohlorientierte Begleitung und Förderung von Kindern bis zur Einschulung
  • Teilnahme an Elternveranstaltungen, Eltern-, Förder- und Konfliktgesprächen

Ihr Profil:

  • einen Abschluss als staatlich anerkannte/r Erzieher/in oder
  • staatlich anerkannte/r Heilpädagoge/innen oder
  • staatlich anerkannte Heilerziehungspfleger/innen, die an einer Fachschule oder in entsprechenden doppeltqualifizierenden Bildungsgängen der Berufskollegs ausgebildet sind oder
  • Absolventen/innen von den in § 2 Abs. 2 Nrn. 2 - 4 der Verordnung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüssel (Personalverordnung) vom 04.08.2020 genannten Studiengängen
  • eine Impfdokumentation oder ein ärztliches Zeugnis gemäß § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG), dass ein ausreichender Impfschutz gegen Masern besteht bzw. ein ärztliches Zeugnis darüber, dass bei ihnen eine Immunität gegen Masern vorliegt oder sie aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können
  • Kenntnisse im Rahmen kindeswohlorientierter und partizipativer Arbeit mit Kindern im Alter von 6 Monaten bis zur Einschulung
  • tolerante und weltoffene Haltung
  • Kreativität und Ideenreichtum
  • sicheres Auftreten und Engagement
  • Konflikt- und Teamfähigkeit

Wir bieten Ihnen:

  • eine Vergütung nach Entgeltgruppe S8a 
  • eine interessante, verantwortungs- und anspruchsvolle sowie abwechslungsreiche Tätigkeit
  • ein engagiertes und motiviertes Team
  • Leistungsorientierte Bezahlung (LOB)
  • Fortbildungsmöglichkeiten
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement unter anderem in Form von Gesundheits-, Sport- und Massageangeboten
  • Belegplätze für Kinder von Mitarbeitenden in einer örtlichen Großtagespflege (U3)
  • Fahrradleasing gemäß TV Fahrradleasing
Ihre Berufserfahrung wird bei der Zuordnung zur Erfahrungsstufe innerhalb der Entgeltgruppe, soweit tarifrechtlich möglich, gerne berücksichtigt.
Die Stadtverwaltung Heiligenhaus verfolgt das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes NRW.

Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX gleichgestellten Personen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei sonst gleicher Eignung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt.

Darüber hinaus werden Bewerbungen unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion bzw. Weltanschauung oder sexueller Identität begrüßt.
 
Sie sind interessiert? Bitte laden Sie Ihre Bewerbung über den nachstehenden Button "jetzt bewerben" hoch.

Für nähere Auskünfte zu den Inhalten der zu besetzenden Stelle steht Ihnen Frau Schildmann-Brack, Tel.:02056/13-277 gerne zur Verfügung. Fragen zum Auswahlverfahren beantwortet Ihnen Herr Linnemann, Tel.:02056/13-321.
  
Entstehende Fahrt- und Reisekosten können leider nicht übernommen werden.
 
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