EG 5 TVöD
für das Sportamt
Der Einsatz erfolgt im Eisstadion an der Brehmstraße, ehemals bekannt als Heimspielstätte der DEG und anderer Veranstaltungen, in Früh- und Spätschicht. Das Eisstadion ist für Vereine, Schulen, Eislaufpublikum und Inlineskater*innen sowie für diverse Veranstaltungen an 7 Tagen die Woche geöffnet.
Pflege und Bearbeitung von zwei Eisbahnen (unter anderem bei Veranstaltungen der DEG) sowie die Pflege des Eisstadions
Aufsicht und Kontrolle während der Eislaufzeiten und bei Veranstaltungen
Durchführung von Wartungs- und kleineren Reparaturarbeiten
Reinigungsarbeiten
Bereitschaftsdienst und Service in der Kältetechnik
Kassierertätigkeit
Durchführung der Ersten Hilfe.
uneingeschränkte körperliche Leistungsfähigkeit
kundenorientiertes Handeln (auch in schwierigen Gesprächssituationen), Dienstleistungsorientierung und ausgeprägter Servicegedanke
wünschenswert sind handwerkliche Erfahrungen beziehungsweise eine handwerkliche Ausbildung und technisches Verständnis
Verantwortungsbewusstsein, Urteilsfähigkeit und Verhandlungsgeschick
Teamfähigkeit, Belastbarkeit, Flexibilität sowie sicheres und gewandtes Auftreten
Bereitschaft zum Ableisten von eventuellen Überstunden und zur Teilnahme an Schulungen, zum Beispiel eine Ausbildung zum/zur CSA-Träger*in (schwerer Atemschutz), Sicherheitsbeauftragte*r
Besitz der uneingeschränkten Fahrerlaubnis der Klasse 3 beziehungsweise EU-Norm B.
Die Einstellung erfolgt unbefristet im Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Wir leben Vielfalt -
Wir bekennen uns ausdrücklich zu Vielfalt in unserem Arbeitsumfeld und freuen uns über die Bewerbungen aller Talente - unabhängig von Alter, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer, kultureller und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität. Deshalb hat die Landeshauptstadt Düsseldorf die Charta der Vielfalt unterzeichnet: www.charta-der-vielfalt.de.
Wir freuen uns über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen Frauen nach Maßgabe des LGG NRW in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sowie gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 SGB IX sind erwünscht.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.