Ihr Profil:
Zwingende Einstellungsvoraussetzungen:
- Abitur oder volle Fachhochschulreife (theoretischer und praktischer Teil)
- deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedstaates
Am Ende der Ausbildung dürfen Sie gemäß § 14 Landesbeamtengesetz NRW das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (für schwerbehinderte Bewerber/innen bzw. ihnen Gleichgestellte gilt das 45. Lebensjahr).
Das
Auswahlverfahren beginnt nach Ablauf der Bewerbungsfrist und startet mit einem digitalen Eignungstest. Geeignete Bewerber/innen werden im Anschluss zu einem persönlichen Gespräch mit einer kurzen Vorbereitungsaufgabe eingeladen.
Nach erfolgreicher Teilnahme am Auswahlverfahren wird durch ein amtsärztliches Gutachten Ihre gesundheitliche Eignung festgestellt. Ihre Straffreiheit weisen Sie nach Aufforderung durch ein Führungszeugnis nach