EG 5 TVöD
Besetzbar ab sofort für die Abteilung Leitung und Unterbringung im Amt für Migration und Integration.
In der Abteilung Leistung und Unterbringung ist das Sachgebiet Beratung und Hilfen für Obdachlose angesiedelt. Das Aufgabengebiet des Fachbereichs umfasst die ordnungsbehördliche Unterbringung sowie Beratung obdachloser Menschen. Alle städtischen Unterkünfte werden mit dem vorrangigen Ziel der Integration in den Wohnungsmarkt oder andere Hilfsangebote durch Sozialarbeiter*in betreut.
Aufsuchen von geflüchteten und obdachlosen Personen in städtischen Unterkünften, Hotels, Notschlafstellen oder ähnlichem
Bedarfsermittlung bei den untergebrachten Personen
mündliche und schriftliche Übersetzungen ins Deutsche
Weiterleitung und / oder Begleitung zu Sprechstunden, Informationsstellen, diversen Anlaufstellen der alltäglichen Belange (Freizeiteinrichtungen, et cetera) oder ähnlichem
Unterstützung bei einer Anbindung an die verschiedenen Netzwerke der Landeshauptstadt Düsseldorf
regelmäßiger Kontakt sowie direkter Austausch mit den Sozialarbeiter*innen des Sozialdienstes in Krisensituationen sowie Dokumentation der jeweiligen eigenen Tätigkeit für die Fallakte.
sehr gute ukrainische und / oder russische Sprachkenntnisse in Wort und Schrift sind zwingend erforderlich. Ein entsprechendes C1 Zertifikat wird vorausgesetzt
laufender Aufenthalt in Deutschland seit mindestens drei Jahren
Verständnis und Einfühlungsvermögen
körperliche und psychische Belastbarkeit
Verschwiegenheit und Diskretion.
Die Einstellung erfolgt befristet bis zum 31.07.2026 im Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Wir leben Vielfalt -
Wir bekennen uns ausdrücklich zu Vielfalt in unserem Arbeitsumfeld und freuen uns über die Bewerbungen aller Talente - unabhängig von Alter, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer, kultureller und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität. Deshalb hat die Landeshauptstadt Düsseldorf die Charta der Vielfalt unterzeichnet: www.charta-der-vielfalt.de.
Wir freuen uns über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen Frauen nach Maßgabe des LGG NRW in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sowie gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 SGB IX sind erwünscht.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.