Die Hansestadt Lübeck bietet als Oberzentrum in der Metropolregion Hamburg mit einer Bevölkerung von 222.000 Menschen eine überaus hohe Lebensqualität. Die für ihre Kirchen, Backsteingotik und Geschichte berühmte Altstadt gehört zum UNESCO-Weltkulturerbe. Zugleich profiliert sich die Stadt mit einer vielfältigen Kunst- und Kulturszene ihrer attraktiven Lage an der Ostsee als starker Tourismusmagnet. Der Port of Lübeck stellt ein Tor des Außenhandels in den Ostseeraum dar, die Stadt ist Standort dreier europaweit profilierter Hochschulen mit einem Universitätsklinikum und mit ihrem ausgeprägten Fokus auf Nachhaltigkeit wie auch auf Smart City bietet Lübeck eine riesige Bandbreite an Aufgaben und Möglichkeiten.
Die Leitung des Bereichs Stadtplanung und Bauordnung mit Dienst- und Fachaufsicht ist für ca. 100 Mitarbeitende in den Abteilungen Verwaltung und Verfahren, Stadtentwicklung, Altstadt/Welterbe/Stadtteilplanung, Städtebauliche Projekte/Bebauungsplanung sowie Bauaufsicht (Untere Bauausichtsbehörde) tätig.
Wir suchen für unseren Bereich Stadtplanung und Bauordnung zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine:n
Bereichsleitung Stadtplanung und Bauordnung
Das Aufgabengebiet umfasst
- Führen der Mitarbeiter:innen sowie Leitung des Bereiches Stadtplanung und Bauordnung
- Strategische Ausrichtung und Steuerung des Bereichs sowie Gesamtverantwortung für die rechtssichere Aufgabenerledigung
- Verantwortung für Haushaltsansätze, Budgets und Ressourcen des Bereichs
- Grundsätzliche Entscheidungen zur amtsinternen Aufbau- und Ablauforganisation sowie zur Organisationsoptimierung in Abstimmung mit dem Fachbereich
- Koordination und Sicherstellung der Aufgaben des Bereichs, auch mit den anderen Bereichen innerhalb und außerhalb des Fachbereiches sowie mit städtischen Gesellschaften und Dritten
- Betreuung von Aufgaben und Einzelfällen von grundsätzlicher oder besonderer Bedeutung einschließlich Koordination und Entscheidung (Gutachten, Planungsaufträge, Bauleitplanverfahren, Projekte und Planungen, die sich aus Aufträgen der politischen Gremien ergeben)
- Vertretung des Bereichs in den städtischen Gremien, bei Öffentlichkeitsveranstaltungen, in Arbeitskreisen sowie auf Fachtagungen
Die Fachbereichsleitung behält sich eine Anpassung der Aufgabenschwerpunkte bei Bedarf vor.
Erwartet werden
- ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium mit dem Schwerpunkt Stadtplanung/ Städtebau/ Stadtentwicklung oder eine vergleichbare Qualifikation oder
- die erfolgreich abgelegte Große Staatsprüfung für den höheren technischen Verwaltungsdienst
- mehrjährige Führungserfahrung, vorzugsweise in der öffentlichen Verwaltung
- Freude daran, Mitarbeitende kooperativ zu konstruktiver und effektiver Arbeit anzuleiten und zu motivieren
- mehrjährige Berufserfahrung mit ausgeprägter Managementkompetenz, insbesondere Erfahrung in der Umsetzung von städtebaulichen Großprojekten einschließlich der strategisch-konzeptionellen Entwicklung, der Planungsprozesse und der Genehmigungsverfahren
- umfassende Kenntnisse des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts (BauGB, BauNVO, LBO S-H einschl. der dazu erlassenen Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, örtliche Bauvorschriften, Bebauungspläne, Flächennutzungsplan etc. und überschneidender Rechtsgebiete wie des Umwelt- und Naturschutzrechts, des Verkehrsrechts, des Wasserrechts, des Denkmalschutzrechts, etc.
- Gestaltungswillen, die Hansestadt Lübeck weiter zu entwickeln, unter aktiver Förderung der Partizipation sowie eine hohe Kommunikationsbereitschaft
- Erfahrungen im städtebaulichen Umgang mit Kulturdenkmälern und dem UNESCO-Welterbe sind wünschenswert
- Kenntnisse bezüglich Erstellung und Erhaltung der Infrastruktur eines Oberzentrums
- Kenntnisse im Vergabe- und Vertragsrecht einer Kommunalverwaltung
- Erfahrung im Umgang mit öffentlichen Gremien
Gesucht wird eine Persönlichkeit, die durch hohe fachliche Kompetenz sowie ein souveränes persönliches Auftreten die Belange der Stadt im Innenverhältnis aber auch gegenüber der Öffentlichkeit und Dritten vertritt. Idealerweise verfügen Sie über konzeptionelles und vernetztes Denken, eine methodische Arbeitsweise, sehr gute Urteilsfähigkeit, ein hohes Maß an Selbständigkeit und Verantwortung sowie eine hohe Belastbarkeit. Konfliktlösungsorientierung sowie die Freude an einer offenen Kommunikation runden Ihr Profil ab.
Aufgrund des zeitweise sehr hohen Arbeitsaufkommens einschließlich der erforderlichen Flexibilität zur Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen und politischen Sitzungen ist die Stelle für eine Teilzeittätigkeit grundsätzlich nicht geeignet.
Die durchschnittliche regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt 39 Stunden; die Aufgaben sind bewertet nach Entgeltgruppe EG 15 TVöD. Darüber hinaus wird Tarifbeschäftigten eine betriebliche Altersversorgung angeboten.
Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist die Verleihung eines Amtes der Besoldungsgruppe A16 SHBesG möglich.
Die Vorstellungsgespräche finden voraussichtlich in der 6. Kalenderwoche 2025 statt.
Teilzeitarbeitsmodelle sind ggf. nach Absprache möglich.
Die Hansestadt Lübeck verfolgt das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern auf der Grundlage des Frauenförderplans. Da die Hansestadt Lübeck eine Erhöhung des Frauenanteils anstrebt, werden qualifizierte Frauen ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Bei sonst gleicher Eignung werden schwerbehinderte Bewerber:innen bevorzugt berücksichtigt.
Die Hansestadt Lübeck ist bemüht, das ehrenamtliche Engagement ihrer Mitarbeiter:innen zu fördern. Erfahrungen und Fähigkeiten aus ehrenamtlicher Tätigkeit, die als Qualifikation anhand des Stellenanforderungsprofils von Bedeutung sind, werden bei der Stellenbesetzung berücksichtigt.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben.
Bitte bewerben Sie sich bis zum 06. Januar 2025 über das Karriereportal der Hansestadt Lübeck (www.luebeck.de/jobs) unter der Kennziffer K 340 / 2024.
Von Bewerbungen auf dem Postweg oder per E-Mail bitten wir abzusehen. Bewerbungen, die auf dem Postweg bei uns eingehen, werden nach Abschluss des Verfahrens aus Gründen des Verwaltungsaufwandes und der damit verbundenen Kosten nicht zurückgesandt.
Da es sich bei dieser Stelle um eine Führungsposition handelt, in der in einem gewissen Umfang aufgrund dezentraler Ressourcenverantwortung für unterstellte Mitarbeiter: innen statusrechtliche Entscheidungen zu treffen sind, ist die Personalvertretung gem. § 51 Abs. 4 des Mitbestimmungsgesetzes Schleswig-Holstein nur auf Antrag der Bewerberin / des Bewerbers zu beteiligen. Daher bitten wir darum, gleichzeitig mit Ihrer Bewerbung die Beteiligung der Personalvertretung zu beantragen, sofern Sie diese wünschen.
Als Ansprechpartner:in steht Ihnen im Fachbereich Planen und Bauen Frau Senatorin Hagen, Telefon 0451 / 122 - 6000, in personalwirtschaftlichen Angelegenheiten Herr Pagell, Telefon 0451 / 122 - 1196, zur Verfügung.
Die Entscheidung über die Besetzung der Planstelle trifft entsprechend der Hauptsatzung der Hauptausschuss der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck.