EG S 14 TVöD sowie persönliche Zulagengewährung in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen EG S 14 und EG S 15 TVöD
für das Jugendamt
Das Jugendamt der Landeshauptstadt Düsseldorf ist mit über 2000 Beschäftigten das größte Amt der Stadtverwaltung und versteht sich als Dienstleister und Partner für die Bedürfnisse der Kinder, Jugendlichen und Familien. Fachleute der Jugendhilfe arbeiten an über 160 Standorten im ganzen Stadtgebiet. Sie informieren, beraten und unterstützen Familien, Kinder, Jugendliche und Alleinstehende in vielen Fragen des täglichen Alltags und vermitteln notwendige Hilfen.
Als neu gegründeter Kinderschutzdienst in Düsseldorf möchten wir zu jeder Zeit erreichbar sein und somit Kindern, Jugendlichen und ihren Familien Sicherheit und Schutz bieten. Uns ist es wichtig unsere positive Grundeinstellung in unserer Arbeit zu verdeutlichen und von den Bürgern*innen der Stadt Düsseldorf als Unterstützung wahrgenommen zu werden.
Wir sind ein neues, engagiertes Team und freuen uns über Verstärkung mit neuen Mitarbeiter*innen, um die Erreichbarkeit und den Einsatz im Rahmen von Gefährdungsüberprüfung gem. § 8a SGB VIII im Tandem für 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche in einem geregelten Schichtdienst anbieten zu können.
Wir bieten Ihnen flexible Arbeitszeiten sowie mobiles Arbeiten nach einer strukturierten Einarbeitung. Sie erwartet ein umfangreiches Fortbildungsangebot sowie die Möglichkeit Supervision wahrzunehmen. Sie können die Vorzüge der kommunalen Arbeitgeberin nutzen (zum Beispiel Betriebskitaplätze, Zusatzversorgung).
Gefährdungsüberprüfung gemäß § 8a SGB VIII im Tandem
Erstellen und Dokumentation von Schutzkonzepten bei Gefährdungseinschätzung
telefonische Beratung von Anrufer*innen des Nottelefons des Jugendamtes
Organisation, Einleitung und Dokumentation von Ersthilfen
Beteiligung bei Familiengerichtsverfahren.
hohe psychische Belastbarkeit, Einfühlungsvermögen und Initiative sowie hohe persönliche und soziale Kompetenz und ausgeprägtes Konfliktlösungsverhalten
Erfahrung im Bereich Kinderschutz sowie Kenntnisse in den Bereichen des SGB, der Jugendhilfe und der Gesundheitshilfe sind wünschenswert
Bereitschaft zum Schichtdienst
Beratungskompetenz, Flexibilität sowie Team- und Kooperationsfähigkeit
Offenheit und Mitwirkung bei der Optimierung von Arbeitsprozessen
uneingeschränkte Fahrerlaubnis der Klasse 3 beziehungsweise EU-Norm B ist erforderlich.
Die Einstellung erfolgt unbefristet im Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Für die Dauer der Aufgabenwahrnehmung wird eine Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen EG S 14 und EG S 15 TVöD gewährt.
Wir leben Vielfalt -
Wir bekennen uns ausdrücklich zu Vielfalt in unserem Arbeitsumfeld und freuen uns über die Bewerbungen aller Talente - unabhängig von Alter, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer, kultureller und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität. Deshalb hat die Landeshauptstadt Düsseldorf die Charta der Vielfalt unterzeichnet: www.charta-der-vielfalt.de.
Wir freuen uns über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen Frauen nach Maßgabe des LGG NRW in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sowie gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 SGB IX sind erwünscht.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Im Rahmen dieser Ausschreibung nehmen wir laufend Bewerbungen entgegen und führen je nach Bewerbungseingang Auswahlverfahren durch.