EG S 11b TVöD
für das Amt für Soziales und Jugend
Die Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung Schmiedestraße ist eine städtische Einrichtung im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus dem Stadtteil Oberbilk.
Die inhaltliche pädagogische Arbeit findet unter Berücksichtigung der Gegebenheiten des Stadtteils und der verschiedenen Zielgruppen statt.
Planung und Durchführung von offenen Freizeitangeboten, Projekt- und Gruppenangeboten, Workshops, Sport- und Kreativangeboten, Festen und Veranstaltungen
Planung und Durchführung von Ferienmaßnahmen und -freizeiten sowie Wochenendfahrten
Geschlechtsspezifische Arbeit mit Mädchen und Jungen
Förderung des interkulturellen Zusammenlebens
Hilfe und Unterstützung der Besucher*innen in Konfliktsituationen sowie Hilfestellungen zur Alltags-Lebensbewältigung in Kooperation mit sozialen Diensten und in Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten
Zusammenarbeit in einem System der Vernetzung mit anderen Einrichtungen des Jugendpflegebezirkes, der Abteilung, Schulen und Polizei beziehungsweise anderen Institutionen.
Erfahrungen in der pädagogischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
Teamfähigkeit, Belastbarkeit, Engagement und Flexibilität
Bereitschaft und Befähigung, sich für inhaltliche Schwerpunkte zu engagieren, diese konzeptionell umzusetzen beziehungsweise eigene Ideen in die bereits bestehende und erprobte Konzeption einzubringen
Bereitschaft zur Kooperation mit anderen Trägern der Jugendhilfe und Schulen
Bereitschaft zu wechselnden Arbeitszeiten, an Wochenenden sowie in den Ferienzeiten über mehrere Tage.
Die Einstellung erfolgt unbefristet im Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Wir leben Vielfalt -
Wir bekennen uns ausdrücklich zu Vielfalt in unserem Arbeitsumfeld und freuen uns über die Bewerbungen aller Talente - unabhängig von Alter, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer, kultureller und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität. Deshalb hat die Landeshauptstadt Düsseldorf die Charta der Vielfalt unterzeichnet: www.charta-der-vielfalt.de.
Wir freuen uns über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen Frauen nach Maßgabe des LGG NRW in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sowie gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 SGB IX sind erwünscht.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.