Umsetzung einer aktiven Schulsozialarbeit auf Grundlage der Rahmenkonzeption
Hilfe und Unterstützung von Schüler*innen in Problem- beziehungsweise Konfliktsituationen unter Einbeziehung beteiligter Personen und in Zusammenarbeit mit Lehrkräften und Erziehungsberechtigten (sowie unter Gewährleistung des Kinderschutzes nach § 8a Sozialgesetzbuch Acht (SGB VIII))
soziale Integration von Kindern im schulischen Kontext und Angebote zur Förderung der sozialen Kompetenz, des sozialen Lernens (Prävention, Intervention) sowie Ferienangebote
Planung, Durchführung und Koordination von pädagogischen Projekten sowie Gruppen- und Klassenangeboten und Elternarbeit
Überleitung und Begleitung in weiterführende Angebote der Jugendhilfe (insbesondere zum Bezirkssozialdienst) und anderen Fachdiensten beziehungsweise -bereichen.
Berufserfahrung in der pädagogischen Arbeit mit benachteiligten Schulkindern sowie Praxiserfahrung in der Kooperation mit Schulen
Kommunikationsfähigkeit, gutes Durchsetzungs- und Reflektionsvermögen sowie Belastbarkeit
Erfahrung in der Gruppenarbeit, Einzelfallhilfe und Beratung und Kenntnisse über das Arbeitsfeld Schulsozialarbeit sind wünschenswert
Fähigkeit zur selbständigen, zielgerichteten Arbeit beziehungsweise zur kollegialen Zusammenarbeit mit Lehrkräften und anderen Fachdiensten beziehungsweise Institutionen
hohe Arbeitsbereitschaft, Eigeninitiative und ein hohes Maß an Flexibilität
Bereitschaft zu wechselnden Arbeitszeiten bis zu 5 Tagen in der Woche und auch in den späteren Nachmittags- und Abendstunden.
Der Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse III beziehungsweise der EU-Norm B ist wünschenswert.
Die Einstellung erfolgt unbefristet im Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Wir leben Vielfalt -
Wir bekennen uns ausdrücklich zu Vielfalt in unserem Arbeitsumfeld und freuen uns über die Bewerbungen aller Talente - unabhängig von Alter, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer, kultureller und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität. Deshalb hat die Landeshauptstadt Düsseldorf die Charta der Vielfalt unterzeichnet: www.charta-der-vielfalt.de.
Wir freuen uns über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen Frauen nach Maßgabe des LGG NRW in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sowie gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 SGB IX sind erwünscht.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.