Ihr Profil:
Zwingende Einstellungsvoraussetzungen:
- mindestens Fachoberschulreife
- deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedstaates
Am Ende der Ausbildung dürfen Sie gem. § 14 Landesbeamtengesetz NRW das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (für schwerbehinderte Bewerber/innen bzw. ihnen Gleichgestellte gilt das 45. Lebensjahr).
Das
Auswahlverfahren besteht aus einem Eignungstest, welcher nach Ablauf der Frist online durchgeführt wird und einem persönlichen Gespräch, zu dem wir Sie nach der Auswertung aller der Ergebnisse einladen.
Nach erfolgreicher Teilnahme am Auswahlverfahren überprüfen wir Ihre gesundheitliche Eignung (im Rahmen eines amtsärztlichen Gutachtens) sowie Ihre Straffreiheit (anhand des Führungszeugnisses).