Helfen, wo's brennt:
- Sie haben Interesse am Umgang mit Menschen?
- Sie besitzen ein technisches und handwerkliches Geschick und arbeiten gerne im Team zusammen?
- Sie sind körperlich fit und belastbar und haben eine schnelle Auffassungsgabe?
Dann bewerben Sie sich für eine Ausbildung zur Brandmeisterin / zum Brandmeister ab dem 01.10.2025!
Neben den vielfältigen Einsätzen im abwehrenden Brandschutz, der technischen Hilfeleistung und dem Rettungsdienst gehören die Wartung, Prüfung, Pflege und Instandhaltung der Geräte und Fahrzeuge sowie Ausbildung und Sport zum Dienstalltag.
Die Arbeit bei der Feuerwehr der Stadt Hilden bietet eine abwechslungsreiche und spannende Tätigkeit mit besonderen Herausforderungen. Die Grundausbildung findet an der Feuerwehrschule in Mettmann statt. Das anschließende Wachpraktikum erfolgt bei der Feuerwache Hilden.
Die Ausbildung beginnt am 01.10.2025, dauert 18 Monate und erfolgt im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Die Anwärterbesoldung beträgt aktuell ca. 1.500 Euro/Monat (brutto). Zudem erhalten Sie einen Sonderzuschlag von ca. 1.350 Euro/Monat (brutto); hier besteht eine gesetzliche Regelung, die zurzeit nur bis zum 31.12.2025 gilt. Ab dem 01.01.2026 soll eine verbindliche Regelung durch ein entsprechendes Gesetz geschaffen werden - der bestehende Gesetzesentwurf muss zurzeit noch verabschiedet werden.
Es fallen geringe Steuern an; von den Sozialversicherungsbeiträgen sind Beamtinnen und Beamte befreit.
Zwingende Einstellungsvoraussetzungen:
- mindestens Hauptschulabschluss nach Klasse 10
- erfolgreicher Abschluss einer Gesellenprüfung in einem geeigneten Handwerk oder eine abgeschlossene Ausbildung als Notfallsanitäterin bzw. Notfallsanitäter
- deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedstaates
- Besitz der Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B (früher 3)
Am Ende der Ausbildung dürfen Sie gem. § 14 Landesbeamtengesetz NRW das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (für schwerbehinderte Bewerber*innen bzw. ihnen Gleichgestellte gilt das 45. Lebensjahr).
Wünschenswert ist zudem der Besitz der
Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse C1 oder C und die
Mitarbeit in einer Freiwilligen Feuerwehr oder anderen Hilfsorganisation.
Das
Auswahlverfahren beginnt nach Ablauf der Bewerbungsfrist und startet mit einem digitalen Eignungstest. Geeignete Bewerber*innen werden im Anschluss zu einem Sporttest und nach dem Bestehen des Sporttests zu einem persönlichen Gespräch eingeladen.
Nach erfolgreicher Teilnahme am Auswahlverfahren wird durch ein amtsärztliches Gutachten Ihre gesundheitliche Eignung für den Feuerwehr- und Rettungsdienst geprüft. Ihre Straffreiheit weisen Sie nach Aufforderung durch ein Führungszeugnis nach.
Die Stadt Hilden setzt sich für Vielfalt und Inklusion ein. Wir begrüßen daher alle Bewerbungen - unabhängig von Alter, Ethnie, geschlechtlicher Identität, Behinderung, Religion und Weltanschauung und sexueller Orientierung. Zudem fördern wir die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern unter Beachtung des Landesgleichstellungsgesetzes NRW. Damit wir eine vorliegende Schwerbehinderung oder Gleichstellung beim Bewerbungsverfahren berücksichtigen können, geben Sie diese bitte im entsprechenden Feld des Bewerbungsformulars an.
Sie haben noch Fragen zu der Ausbildung und den Einstellungsvoraussetzungen, dem Bewerbungsverfahren oder der Stadt Hilden als Ausbilderin? Dann melden Sie sich gerne bei Herrn Kletzka unter 02103/721167 bzw. bewerbung@hilden.de.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unser Karriereportal bis zum 16.02.2025!