Zwingende Einstellungsvoraussetzungen:
- mindestens Hauptschulabschluss nach Klasse 10
- erfolgreicher Abschluss einer Gesellenprüfung in einem geeigneten Handwerk oder eine abgeschlossene Ausbildung als Notfallsanitäterin bzw. Notfallsanitäter
- deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedstaates
- Besitz der Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B (früher 3)
Am Ende der Ausbildung dürfen Sie gem. § 14 Landesbeamtengesetz NRW das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (für schwerbehinderte Bewerber*innen bzw. ihnen Gleichgestellte gilt das 45. Lebensjahr).
Wünschenswert ist zudem der Besitz der Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse C1 oder C und die Mitarbeit in einer Freiwilligen Feuerwehr oder anderen Hilfsorganisation.
Das
Auswahlverfahren beginnt nach Ablauf der Bewerbungsfrist und startet mit einem digitalen Eignungstest. Geeignete Bewerber*innen werden im Anschluss zu einem Sporttest und nach dem Bestehen des Sporttests zu einem persönlichen Gespräch eingeladen.
Nach erfolgreicher Teilnahme am Auswahlverfahren wird durch ein amtsärztliches Gutachten Ihre gesundheitliche Eignung für den Feuerwehr- und Rettungsdienst geprüft. Ihre Straffreiheit weisen Sie nach Aufforderung durch ein Führungszeugnis nach.