Starte deine Ausbildung zur Pflegefachassistentin bei uns mit dem nächsten Ausbildungsbeginn! 

Du möchtest gerne mit einer fundierten Ausbildung in die Pflege starten? Die Pflege begeistert dich und Du hast vielleicht schon mal in den Beruf hineingeschnuppert? Du möchtest einen abwechslungsreichen Beruf erlernen und in einem zukunftssicheren Beruf durchstarten? 
In unseren Pflegeeinrichtungen kannst du bis zu 2/3 deiner praktischen Ausbildung absolvieren und bei unserem Kooperationspartner der Kolping Schule deinen theoretischen Teil.

UNSER ANGEBOT AN DICH

  • Die Ausbildung beginnt am 01. April oder am 01. August. Unterricht ist montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr. Die Zeiten in den Praxiseinrichtungen richten sich nach dem jeweiligen Schichtmodell.
    Bis zu 2/3 ihrer Ausbildung können Sie auch in einer unserer Pflegeeinrichtungen absolvieren. 
     
    Vor der Ausbildung ist ein Einstieg als Pflegehelfer*in in unseren Einrichtungen möglich
 

DAS ERWARTET DICH

Pflegefachassistentinnen und Pflegefachassistenten betreuen und pflegen Menschen insbesondere in der Häuslichkeit, Wohngruppen, Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. Sie unterstützen Pflegefachpersonal bei der Erfüllung pflegerischer Aufgaben, führen deren Anordnungen fachgerecht durch und dokumentieren die durchgeführten Maßnahmen gemäß fachlichen und rechtlichen Anforderungen. Die Ausbildung besteht aus min. 730 theoretische und min. 950 praktische Stunden. Der theoretische Teil findet in der Kolping Schule und der praktische Teil in unseren Einrichtungen in Bielefeld statt. Dies können sein:
  • Einrichtungen der stationären Akutpflege/ Krankenhaus
  • Einrichtungen der allgemeinen Langzeitpflege/ Altenpflegeeinrichtungen

Voraussetzungen

  • Hauptschulabschluss
  • Gesundheitliche Eignung (inkl. Nachweis einer Masernschutzimpfung)
  • Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (B2 Sprachniveau)
  • erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
  • Ein Praktikum in Einrichtungen des Gesundheitswesens vor Beginn der Ausbildung ist sehr wünschenswert, aber nicht Voraussetzung
  • Die Ausbildung ist zur Förderung durch die Arbeitsagenturen zugelassen, sodass die Ausbildungskosten im Einzelfall übernommen werden können (Bildungsgutschein nach §81 Sozialgesetzbuch III oder Sonderförderprogramme)
Nutze die Chance und bewirb dich jetzt!
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