Deine berufliche Karriere beginnt bei uns!
Hamminkeln ist eine attraktive Stadt, die verkehrsgünstig zwischen Wesel und Bocholt inmitten der typisch niederrheinischen Landschaft gelegen ist. Die Ortsteile Brünen (mit Marienthal), Dingden, Hamminkeln, Loikum, Mehrhoog, Ringenberg und Wertherbruch haben nach wie vor dörflichen Charakter. Die Stadt Hamminkeln ist Arbeitgeberin für rund 280 Beschäftigte, die sich mit ihren verschiedensten Fachkenntnissen für die Interessen der Bürger*innen Hamminkelns einsetzen. Die Stadt Hamminkeln verfügt über ein Hallenbad im Schulzentrum des Ortsteils Hamminkeln und über ein Freibad im Ortsteil Dingden. Organisatorisch gehören die Bäder zu den Fachdiensten 40 - Bildung, Sport, Kultur und Jugend.
Bei der Stadt Hamminkeln ist zum 01.08.2025 eine Ausbildungsstelle für den Beruf des
Fachangestellten für Bäderbetriebe (m/w/d)
zu besetzen.
Das Auswahlverfahren findet voraussichtlich im November 2024 statt.
Nähere Informationen hierzu erhältst Du mit der entsprechenden Einladung.
Deine Aufgaben
Die Hauptaufgabe der Fachangestellten für Bäderbetriebe ist es, für die Sicherheit im Schwimmbad zu sorgen. Du beaufsichtigst und betreust die Badegäste. Du erteilst auch Schwimmunterricht und gibst verschiedene Kurse wie z.B. Aqua-Fitness. Du überwachst die technischen Anlagen sowie die Wasserqualität und führst Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten durch. Darüber hinaus pflegst und wartest Du z.B. Sport- und Spielgeräte und sorgst für Sauberkeit und Sicherheit in Umkleidekabinen und Duschen. Außerdem wirkst Du bei Verwaltungsaufgaben und bei der Öffentlichkeitsarbeit mit.
Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre. Die Auszubildenden für den Beruf der Fachangestellten für Bäderbetriebe werden im Hallen- und Freibad der Stadt Hamminkeln ausgebildet. Die theoretischen Kenntnisse werden am Franz-Jürgens-Berufskolleg in Düsseldorf vermittelt.
Die Stadtverwaltung Hamminkeln verfolgt konsequent das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. Die Auswahlentscheidung erfolgt unter Berücksichtigung der Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes NRW (LGG).
Bewerbungen Schwerbehinderter und Gleichgestellter im Sinne des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX: ehemals Schwerbehindertengesetz) sind ebenfalls erwünscht.