Die Ausbildung erfolgt auf der Grundlage des Hessisches Krankenpflegehilfegesetz (HKPHG) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. Dezember 2022 (GVBl. S. 752)
Die Ausbildungsdauer beträgt ein Jahr und umfasst mindestens 750 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht sowie 950 Stunden praktische Ausbildung.
Die schulischen Anteile der Ausbildung finden für alle Auszubildenden am Standort Wetzlar in den Schulungsräumen des Bildungszentrums statt. Für den praktischen Teil der Pflegeausbildung können Sie zwischen dem Standort Wetzlar-Braunfels und Standort Dillenburg wählen.
Folgende Lernbereiche der theoretischen Ausbildung sind gesetzlich vorgegeben:
- Pflegefachlicher und pflegepraktischer Lernbereich
- Menschen bei der Lebensgestaltung und im Umgang mit der Erkrankung oder Pflegebedürftigkeit unterstützen
- Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen pflegerischer
- Pflegehilfe als Beruf
- Anbahnung von Kompetenzen zur altersübergreifenden pflegerischen Versorgung
Die praktische Ausbildung umfasst folgende Bereiche:
- Orientierungseinsatz im Pflegebereich des Krankenhauses (400 Stunden)
- Pflichteinsatz in der stationären Langzeitpflege bei einem unserer Kooperationspartner (275 Std.)
- Pflichteinsatz im Pflegebereich des Krankenhauses (275 Std.)
Im Anschluss an die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Pflegehilfskraft ist die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in den öffentlichen Dienst bzw. die Möglichkeit, die dreijährige Pflegeausbildung zu absolvieren, angestrebt.