Praktika im Rahmen eines Studiums, sofern in der Studienordnung vorgeschrieben
Gastaufenthalte zur Erstellung einer studienbezogenen Abschlussarbeit (ohne Vergütung)
z.B. Bachelor- oder Masterthesen
Schnupperverhältnisse (ohne Vergütung)
Zweck ist das bloße Kennenlernen des Arbeitsplatzes bzw. der Behörde, ohne dass ein Ausbildungszweck intendiert ist. Schnupperverhältnisse dauern nur wenige Tage.