Mit dem 2020 verabschiedeten Onlinezugangsgesetz (OZG) stehen die behördlichen IT-Services vor einer großen Herausforderung. Die einzelnen Internet- und Intranetauftritte sowie Services sollen BITV-konform dargestellt werden, während eine stetige Erreichbarkeit der einzelnen Dienstleistungen nicht unterbrochen werden darf. Als Resultat müssen Lösungen entwickelt werden, welche die Navigation über die einzelnen Websites für beeinträchtigte User nachhaltig erleichtert. Ob ein Wechsel der Sprache von Alltags- zu leichter Sprache per Mausklick erfolgt oder eine spezifische Kontrastansicht für sehbehinderte Menschen entwickelt wird - tagtäglich besuchen mehrere Tausend Besucher die Websites der einzelnen Ministerien. Stelle gemeinsam mit uns die Übersichtlichkeit der Sites sicher, rücke die Barriere-Informationstechnik-Verordnung in den Vordergrund und berate unsere Kunden als Accessibility Consultant (m/w/d) in VZ oder TZ (mind. 32 Stunden/Woche).
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