Sie suchen eine Führungstätigkeit und wollen mit Ihrer Tätigkeit dazu beitragen, dass die Stadt sicher ist und die Bürgerinnen und Bürger sich wohlfühlen.
Ihre Affinität für das kommunale Vollzugs- und Ordnungsrecht können Sie mit Ihrer Ausbildung und im Idealfall mit einschlägiger Berufserfahrung belegen.
Sie besitzen eine ausgeprägte Führungskompetenz. Ihnen ist ein wertschätzender Umgang mit ihren Mitarbeitenden wichtig und sie sind der Lage Ihre Mitarbeitenden fachlich zu fordern wie zu fördern. Für sie steht das Team im Mittelpunkt. Auch in Konfliktsituationen reagieren sie besonnen sowie lösungsorientiert. Ihr Arbeitsstil ist professionell und verbindlich. Sie verfügen über interkulturelle Kompetenz und praktizieren eine wertschätzende Kommunikation.
Sie besitzen ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Einsatzbereitschaft sowie überdurchschnittliche Leistungsbereitschaft.
Fundierte Rechtskenntnisse im Verwaltungsrecht und den besonderen Vorschriften aus dem Polizei und Ordnungsbehördenrecht sind wünschenswert.
Ihre Voraussetzungen:
- erfolgreich abgeschlossene Angestelltenprüfung II (Verwaltungsfachwirt (m/w/d)
- erfolgreich abgeschlossenes Studium für die Laufbahn des dritten Einstiegsamtes als
- Diplom Verwaltungswirt (m/w/d bzw.
- Bachelor of Arts (m/w/d) in der Fachrichtung Verwaltung oder
- Diplom Jurist (m/w/d) mit Schwerpunkt im Öffentlichen Recht
- Führungserfahrung oder die entsprechende Qualifizierung zur Übernahme einer Führungstätigkeit
- zusätzliche Qualifikation als kommunaler Vollzugsbediensteter (m/w/d), entsprechend § 2 der Landesverordnung über die kommunalen Vollzugsbeamten (m/w/d) ist wünschenswert