Sie verfügen bereits Erfahrungen im Tiefbau oder Straßenbau und suchen nach einer neuen Herausforderung? Sie interessieren sich für spannende und vielseitige Bauprojekte? Innerhalb des wachsenden Markts des Breitbandausbaus bieten wir Ihnen ein dynamisches Arbeitsumfeld mit eigenen Technologien. Werden Sie Teil eines international erfolgreichen Bauunternehmens und bewerben sie sich jetzt! Wir freuen uns auf Sie!
Für unser Segment Breitbandausbau suchen wir Sie im Großraum Hessen zum nächstmöglichen Zeitpunkt als Abschnittsbauleiter / Polier (m/w/d) im Bereich Breitbandausbau.
Über uns
Die Wayss & Freytag Ingenieurbau AG ist ein auf Infrastruktur, Ingenieurbau und Tunnelbau spezialisiertes Bauunternehmen. Die Wayss & Freytag Ingenieurbau AG beschäftigt im In- und Ausland ca. 1.100 Mitarbeiter/innen. International aktiv, liegt der Schwerpunkt unserer Aktivitäten in Deutschland und im angrenzenden europäischen Ausland. Unser Segment Breitbandausbau ist Teil eines dynamisch wachsenden Markts in Deutschland und verfügt über langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet und nutzt dabei eigene Technologien und Verfahren.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann erwarten wir Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen als ,,Abschnittsbauleiter / Polier (m/w/d)" unter Angabe Ihres frühestmöglichen Eintrittstermins über den Bewerben-Button. Nutzen Sie die Chance uns kennen zu lernen und begeistern Sie uns mit Ihrer Persönlichkeit und Ihrem Fachwissen. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
Hinweis für Personaldienstleister / Personalberatungen
Bitte berücksichtigen Sie, dass Wayss & Freytag Ingenieurbau AG keine unaufgefordert zugesandten Bewerbungsunterlagen von Personalvermittlungsagenturen akzeptiert. Wayss & Freytag Ingenieurbau AG arbeitet mit bevorzugten Anbietern und Partnern zusammen und wird ohne entsprechende Rahmenvereinbarung keine Vergütungs- oder Provisionszahlungen an Personalvermittlungsagenturen vornehmen. Sollte Wayss & Freytag Ingenieurbau AG ein Kandidatenprofil von einer Personalvermittlungsagentur erhalten, mit der keine Rahmenvereinbarung besteht, und dieser Kandidat (m/w/d) zu einem späteren Zeitpunkt im Rekrutierungssprozess berücksichtigt oder eingestellt werden, entstehen dadurch keine Ansprüche auf Seiten der Personalvermittlungsagentur.
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