für die Zentrale Bußgeldstelle.
Die Stelle ist in Vollzeit auf unbestimmte Zeit zu besetzen. Die Eingruppierung erfolgt in Besoldungsgruppe A 10 (Laufbahngruppe 2., 1. Einstiegsamt) LBesG NRW bzw. Entgeltgruppe EG 9b TVöD, soweit die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Eine aktuelle Bewertung der Stelle erfolgt zeitnah.
Die Zentrale Bußgeldstelle wurde zum 01.01.2024 ins Leben gerufen und befindet sich nach wie vor im Aufbau. Sie ist zuständig für die zentrale Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, insbesondere Verstöße im Straßenverkehr, aber auch von Zuwiderhandlungen gegen allgemeine ordnungsrechtliche oder baurechtliche Vorschriften.
Dein Einsatz wird geprägt sein von der Unterstützung der Fachdienstleitung beim weiteren Aufbau der Zentralen Bußgeldstelle und der Strukturierung der Arbeitsabläufe sowie der umfassenden Sachbearbeitung vor allem herausragender Sachverhalte.