Unentgeltlich Beschäftigte (m/w/d)

Praktika - Masterarbeiten -Bachelorarbeiten

Wir, das Paul-Ehrlich-Institut, 
sind eine wissenschaftliche Einrichtung des Bundes, die für die Prüfung und Zulassung von Impfstoffen und biomedizinischen Arzneimitteln zuständig ist und im Bereich der Life Sciences Forschung betreibt. Die Vernetzung mit nationalen und internationalen Akteuren macht uns zu einem kompetenten Ansprechpartner für die Öffentlichkeit, Wissenschaft, Medizin, Politik und Wirtschaft.

Studentische Praktika/Masterarbeiten/Bachelorarbeiten

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen über den untenstehenden blauen Button bei uns ein. Zu den Bewerbungsunterlagen gehören:
 
  • Anschreiben/Bewerbungsschreiben
  • Lebenslauf
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • letzter/aktuellster Notennachweis
  • Auszug aus der Studienordnung zur Durchführung des Pflichtpraktikums/Masterarbeit/Bachelorarbeit
 

Schülerpraktika

Bei Schülerpraktika besteht die Möglichkeit in einen oder in mehrere Ausbildungsbereiche Einblick zu gelangen. Bitte geben Sie in Ihrem Bewerbungsschreiben an für welchen Beruf (max. 4 Berufe) Sie sich interessieren. Mögliche Ausbildungsberufe in denen ein Schülerpraktikum möglich ist, sind:
  • Biologielaborant(m/w/d)
  • Fachinformatiker für Systemintegration(m/w/d)
  • Kaufleute für Büromanagement(m/w/d)
  • Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizung- und Klimatechnik(m/w/d)
  • Tierpfleger Forschung und Klinik(m/w/d)
  • Elektroniker für Betriebstechnik (m/w/d)
  • Fachkraft für Lagerlogistik (m/w/d)
Zu den Bewerbungsunterlagen gehören:
  • Anschreiben/Bewerbungsschreiben
  • Lebenslauf
  • Letzter/Aktuellster Notennachweis

Ihre Bewerbung

Ihre aussagekräftige Bewerbung übermitteln Sie bitte ausschließlich über unser Bewerberportal (blauer Button unterhalb der Anzeige) unter Angabe der JobID 1342.   Fragen zum Bewerbungsverfahren richten Sie bitte an Frau  Katja Zimmer (E-Mail: karriere@pei.de, Telefon: 06103 77-1127).  
 
Wir werden uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Möglichkeiten und ggf. das weitere Vorgehen abzustimmen.  
 
Wir weisen darauf hin, dass das Bundesministerium für Gesundheit im Rahmen seiner aufsichtsrechtlichen Befugnisse im Einzelfall Einblick in Ihre Bewerbungsunterlagen nehmen kann (Art. 6 Abs. 1 Ziff. C DSGVO i. V. m. § 3 Abs. 1 GGO und Art. 65 GG), um eine interessengerechte und zweckmäßige Personalauswahl sicherzustellen. Ihre Daten werden unmittelbar nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gelöscht.
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