Mitbestimmung wird in den Betrieben und im öffentlichen Dienst vom Betriebsrat bzw. vom Personalrat wahrgenommen. Bei uns im kirchlichen Dienst gibt es dafür die Mitarbeitervertretung (MAV).
Die MAV hat das Ziel und die Aufgabe, die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fördern und für eine gute Zusammenarbeit einzutreten. Rechte und Pflichten der Mitarbeitervertretung sind im Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) [hier klicken, 1 MB] geregelt.
Die zurzeit 17 Mitglieder der MAV im Kirchenkreis Stuttgart sind für vier Jahre gewählt und vertreten über 2.500 Mitarbeitende bei rund 70 Dienststellen im Stadtgebiet Stuttgart.